Liebe Patientinnen und Patienten,
viele Fachärzte, unter anderem Augenärzte, sind verpflichtet, sogenannte "offene Sprechstunden" in ihrer Praxis anzubieten. Dies ist im "Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)" im Mai 2019 vom Gesetzgeber so festgelegt worden.
Das heisst für Sie als Patientinnen und Patienten ganz konkret: pro vollzeitig tätigem Arzt müssen in jeder Augenarztpraxis fünf offene Sprechstunden pro Woche angeboten werden, die Sie ohne vorherige Terminvereinbarung aufsuchen können. Wann die offenen Sprechstunden stattfinden, wird in der Regel auf der Homepage bekanntgegeben (so machen wir es) oder kann telefonisch erfragt werden.
Auch in diesen "offenen Sprechstunden" gibt es Kapazitätsgrenzen. Es kann nicht an jedem Tag jeder Patient in der offenen Sprechstunde untersucht und beraten werden. Deshalb müssen wir je nach Situation unter Umständen Patientinnen und Patienten abweisen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Wir bieten offene Sprechstunden gerne an und tun unser Bestes, um Ihnen kurzfristig zu helfen.
Ihr Praxisteam